Kraftfahrt

Vorsicht beim Wechsel!

Sie hatten einen Schadenfall in Ihrem früheren Vertrag?

Dann bitte arge Vorsicht, wenn Sie noch auf die Schnelle zum 30.11. kündigen wollen!

Bei einem Wechsel des Versicherers teilt der bisherige dem neuen Anbieter nur den Schadenfreiheitsrabatt mit, den man ohne Rabattschutz haben würde, erklärt der Bund der Versicherten.

Das bedeutet für SIe –  haben Sie den Rabattschutz im Laufe des Vertrags in Anspruch genommen, folgt bei einem neuen Versicherer eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts. Das macht die neue Police möglicherweise teurer als eigentlich angenommen.

Fragen Sie uns und wir bereiten den Wechsel in Ruhe und ohne Fallstricke für Sie vor.