Wohnen

Hausrat, Wohngebäude, Elementar- und Glasversicherung
Muss man? Soll man? Kann man!

Nachfolgend stellen wir Ihnen die wesentlichen Merkmale der Versicherungen rund um Haus und Wohnung da.

Eine ausführliche Beratung können die Informationen nicht ersetzen, zu variantenreich sind die Möglichkeiten.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung bezahlt die Kosten für Schäden, die durch die versicherten Gefahren wie Feuer, Sturm, Leitungswasser usw. entstanden sind.

Dazu gehören auch Kosten für den Abbruch des Gebäudes, die Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks.

Was leistet die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung bezahlt die Schäden, die durch die versicherten Gefahren wie Feuer, Sturm und Leitungswasser entstanden sind. Sie übernimmt aber auch die Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks. Im Extremfall kommt sie für den Abbruch des Gebäudes auf.

               Totalschaden im Haus
Ist das Haus z. B. abgebrannt, wird es zum sogenannten Neuwertpreis wieder aufgebaut:
Der Versicherte bekommt ein neues, gleichartiges Haus zu heutigen Preisen finanziert – einschließlich der Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten.

Wichtig:
Die Neuwerterstattung erhält man nur, wenn innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau begonnen wird.

Wissenswertes

Bei einem Schaden ist der Ablauf in der Regel immer der gleiche. Laut Versicherungsvertrag ist man dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das heißt z. B. bei einem Leitungswasserschaden: den durchnässten Boden schnell trocknen, damit nicht noch mehr Wasser nach unten sickert.

Drei wichtige Schritte im Schadenfall
Versicherer informieren
Schaden dokumentieren
(z.B. durch Fotos)
Reparaturen und Aufräumarbeiten nur in Abstimmung mit dem Versicherer durchführen

Hausrat

Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert.

Der Versicherungsschutz kann durch zusätzliche Vertragselemente, wie z. B. Fahrraddiebstahl, erweitert werden.

Was leistet die Hausratversicherung?

Versichert ist das gesamte bewegliche Eigentum, das in der Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht ist, z. B.:

Die Hausratversicherung bezahlt:
den Wiederbeschaffungspreis
für gestohlenes oder irreparables Inventar. Das muss nicht der Kaufpreis sein. Der Versicherte erhält im Schadenfall so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben kann.
die Reparaturkosten
für beschädigtes Inventar.
eine Wertminderung
bei beschädigten aber noch uneingeschränkt nutzbaren Gegenständen.
Möbel
Bücher
Kleidung
Kinderspielzeug
Teppiche und Lampen
Geschirr
Computer und andere Elektrogeräte
Kühlschrank
und sogar das Futter für die Haustiere

Auch Gegenstände in Keller oder Garage sind mitversichert, wie z. B. Rasenmäher oder Werkzeug.

Im Rahmen eines Schadens – z. B. Wohnungsbrand – übernimmt die Hausratversicherung für gewisse Zeit auch die Kosten für Hotelübernachtungen, Aufräumarbeiten bzw. Transport und Lagerung des Eigentums, wenn die Wohnung geräumt werden muss.

Wissenswertes

Was passiert bei einem Umzug: Zieht die Hausratpolice mit um?

Ja, sie zieht mit um.

  • Für zwei Monate gilt der Versicherungsschutz sowohl für die alte als auch für die neue Wohnung.
Sobald man ganz in der neuen Wohnung lebt, sollte der Vertrag aktualisiert werden
  • Während des Transports ruht der Schutz durch die Hausratversicherung.

Was ist, wenn zwei zusammen ziehen?

Bei Bezug einer gemeinsamen Wohnung sollte man prüfen, wer von beiden die ältere Hausratversicherung hat – und diese dann der neuen Wohnung anpassen. Die neuere Police kann in der Regel problemlos gekündigt werden.

Zwei trennen sich. Und was ist mit der Hausratpolice?

Die Hausratversicherung bezieht sich immer auf den Versicherungsnehmer und dessen versicherte Einrichtungsgegenstände. Trennt sich ein Paar, ist also die Frage entscheidend, wo der Versicherungsnehmer mit seinem Hab und Gut zukünftig lebt. Ein Beispiel: Zieht der Versicherte mit einem Teil seiner Möbel aus, benötigt der ehemalige Partner in der alten Wohnung eine eigenständige Police.

Elemetarschaden

Was ist die Elementarschadenversicherung?

Die Elementarschadenversicherung schützt Eigentümer und Mieter vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Versichert sind – je nach Vertrag – das Gebäude und/oder das Eigentum.

Dabei zahlt sie z. B. für Schäden durch:

  • Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen/Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Im Schadenfall trägt der Versicherte einen Teil der Kosten selbst, da meist eine Selbstbeteiligung vereinbart wird.

Was leistet die Elementarschadenversicherung?

Die Elementarschadenversicherung wird als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung angeboten und kann auch nur in Kombination mit einer dieser beiden Versicherungen abgeschlossen werden.

Immer mehr Versicherer bieten die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bereits inklusive der Elementarschadenversicherung an. Wer sie nicht nutzen möchte, muss sie gezielt abwählen.

Die Wohngebäudeversicherung mit Elementarversicherungsschutz übernimmt die Kosten für…
die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden (z. B. Garage oder Schuppen).
die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes.
den eventuellen Abriss des Gebäudes.
Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses.
Auch die Kosten für eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein, können versichert werden.
Die Hausratversicherung mit Elementarversicherungsschutz sichert den kompletten Hausrat ab:
sie übernimmt die Reparaturkosten für das gesamte beschädigte Inventar.
sie erstattet den Wiederbeschaffungspreis, wenn das Hab und Gut komplett zerstört wurde.

Wissenswertes

In Hochwasserregionen sind schadenverhütende Maßnahmen des Hausbesitzers für die Versicherbarkeit wichtig.

Schutz in stark gefährdeten Gebieten

  • Kellerfenster, Türen und Lichtschächte mit Sicherungssystemen ausstatten.
  • Gefährdete Räume fliesen (z. B. Erdgeschoss).
  • Wertgegenstände und elektrische Geräte nur in den oberen Stockwerken aufbewahren.

Der Öltank sollte besonders geschützt werden
Wenn Heizöl in das Grundwasser gelangt, können erhebliche Schäden entstehen – nicht nur auf dem eigenen Grundstück, am Gebäude oder Hausrat, sondern auch an fremden Nutzflächen und Gewässern. Deshalb sollten Öltanks und die Rohrleitungen möglichen Wassereinwirkungen durch Grund- oder Hochwasser Stand halten.

Zu den größten Gefahren zählen:

  • die Beschädigung des Tanks durch Wasserdruck und Treibgut.
  • der Eintritt von Wasser über Befüll-, Entlüftungs- und sonstige Öffnungen.
  • das Aufschwimmen des Tanks.